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AMTRA Cockpit Reiniger Cleaner 600ml Apfelduft Innenraum Pflege Refresh Spray Im Angebot Großhandel

Ursprünglicher Preis war: €17.00Aktueller Preis ist: €6.80.

AMTRA Cockpit Reiniger Cleaner 600ml Apfelduft Innenraum Pflege Refresh Spray

Amtra Cockpitspray
Zur Reinigung vom Innenraum besonders im Bereich Cockpit geeignet.
Frischer Apfelduft , Mindert sogar den geruch von Tabak



Sicherheithinweise:

2.1 Einstufung des Gemischs:
2.1.1 Gefahren für den Menschen: Das Produkt ist nicht als gefährlich eingestuft.
2.1.2 Umweltgefahren: Das Produkt ist nicht als umweltgefährdend eingestuft.
2.1.3 Gefahren, die sich aus den physikalischen und chemischen Eigenschaften ergeben: Das Produkt ist als gefährlich eingestuft
Aerosol1 – Aerosolprodukt, Kategorie 1
H222 – Extrem entzündbares Aerosol
H229 – Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung explodieren
2.2 Etikettenelemente
2.2.1 Gefährdungspiktogramme:
2.2.2 Signalwörter: GEFAHR
2.2.3 Die Namen der gefährlichen Inhaltsstoffe auf dem Etikett: Nicht zutreffend
2.2.4 Gefahrenhinweise: H222- Hochentzündliches Aerosol, H229- Behälter steht unter Druck: Erhitzen kann zur Explosion führen.
Explosionsgefahr
2.2.5 Sicherheitshinweise: P102- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210- Von Hitze fernhalten,
P210- Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Rauchen verboten. P211- Nicht aufsprühen
P211- Nicht auf eine offene Flamme oder eine andere Zündquelle sprühen. P251- Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P410+P412- Fernhalten von
P410+P412- Vor Sonnenlicht schützen. Nicht Temperaturen von mehr als 50 °C/122 °F aussetzen
2.2.6 Zusätzliche Informationen: Enthält: aliphatische Kohlenwasserstoffe 5% oder mehr, aber weniger als 15%, nichtionische Tenside
Tenside – weniger als 5%, Duftstoffkompositionen, Konservierungsmittel: Methylisothiazolinon,
Benzoisothiazolinon
2.3 Sonstige Gefährdungen: Keine Angaben zur Erfüllung der PBT- oder vPvB-Kriterien gemäß Anhang XIII
der Verordnung (EU) Nr. 253/2011 der Kommission vom 15. März 2011.